FüPoG II Compliance

Board Diversity Audit & Human Capital Reporting

Statutory compliance audits under the Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II) for German supervisory boards and executive committees. Our methodology covers mandatory gender diversity metrics, structural human capital indicators, and evidentiary documentation standards required by BaFin and the German Corporate Governance Code.

Audit Inquiry

Mandatory reporting deadline
31. Dezember 2025
Welche Nachweise sind für die Aufsichtsratssitzung erforderlich?

Strukturelle Prüfpflichten

Compliance-Vorteile nach FüPoG II

📋

Rechtssichere Audit-Dokumentation

Erstellung prüffester Nachweise zur Geschlechterverteilung in Aufsichtsrat und Vorstand. Alle Unterlagen entsprechen den Anforderungen der BaFin und des DCGK.

Ergebnis: belastbare Audit-Trails für die nächste Hauptversammlung.
📊

Strukturelle Human-Capital-Kennzahlen

Erhebung und Aufbereitung von Indikatoren jenseits reiner Kopfzahlen: Einstellungspipelines, Beförderungsquoten, Verbleibraten nach Geschlecht. Berichtsformat nach FüPoG-II-Vorgabe.

Ergebnis: aussagekräftige Governance-Reports statt summarischer Headcounts.
⚖️

Fristenkontrolle und Meldewesen

Überwachung der gesetzlichen Meldefristen für die Geschlechterquote sowie der turnusmäßigen Berichtspflichten. Automatisierte Erinnerungsläufe und Vorlagen für die Anzeige beim Bundesanzeiger.

Ergebnis: keine versäumten Fristen und keine Ordnungsgeldrisiken.
🔍

Prüfung der Berufungsprozesse

Analyse der Auswahl- und Berufungsverfahren für Aufsichtsratsmandate auf systematische Verzerrungen. Dokumentation der Entscheidungskriterien und des Bewerberpools nach § 96 AktG.

Ergebnis: nachvollziehbare, diskriminierungsfreie Besetzungsprozesse.
📑

Berichtsvorlagen für den Lagebericht

Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung mit den geforderten Diversitätsangaben. Gliederung nach den Mustern des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC).

Ergebnis: prüffähige Lageberichtsmodule ohne Nachbesserungsschleifen.
🛡️

Haftungsminimierung für Organe

Dokumentierte Compliance-Nachweise entlasten Vorstand und Aufsichtsrat im Falle einer Überprüfung durch die BaFin oder eines Aktionärsklageverfahrens. Alle Maßnahmen werden revisionssicher archiviert.

Ergebnis: reduzierte persönliche Haftungsrisiken der Leitungsorgane.

Dokumentation der Prüfungsnachweise

Visuelle Übersicht der Compliance-Prüfung

Aufsichtsratssitzung mit Dokumenten
Prüfungsprotokoll

Sitzungsnachweis Aufsichtsrat

Protokollauszug der Sitzung vom 15.03.2025 mit Beschlussvorlage zur Geschlechterverteilung gemäß § 96 AktG i.V.m. FüPoG II.

Säulendiagramm zur Diversität
Kennzahlenbericht

Strukturelle Human-Capital-Indikatoren

Grafische Darstellung der Einstellungs-, Beförderungs- und Verbleibsquoten nach Geschlecht für das Geschäftsjahr 2024.

Checkliste auf Schreibtisch
Prüfmatrix

Audit-Trail zur Fristenkontrolle

Checkliste der gesetzlichen Meldefristen nach FüPoG II mit Nachweis der fristgerechten Einreichung bei der BaFin.

Vertragsordner mit Gesetzestext
Rechtsgrundlage

FüPoG-II-Kompendium

Zusammenstellung der relevanten Paragrafen und Erlasse zur Geschlechterquote in Führungspositionen, Stand April 2025.

Besprechungsraum mit Whiteboard
Workshop-Dokumentation

Schulungsnachweis Führungskräfte

Teilnehmerliste und Agenda des internen Workshops zur Umsetzung der Berichtspflichten nach § 289f HGB.

Stempel und Unterschrift auf Dokument
Prüfvermerk

Testat des Wirtschaftsprüfers

Bestätigungsvermerk zur ordnungsgemäßen Erfassung und Offenlegung der Diversitätskennzahlen im Lagebericht 2024.

Nächster Schritt

Compliance-Prüfung beauftragen

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch zur Auditvorbereitung nach FüPoG II. Wir prüfen Ihre aktuelle Aufsichtsratsstruktur und leiten die erforderlichen Berichtsanpassungen ein.

Erstgespräch vereinbaren

Welche Unternehmen sind nach FüPoG II berichtspflichtig?

Die Berichtspflicht gilt für börsennotierte Gesellschaften mit paritätisch mitbestimmtem Aufsichtsrat sowie für Unternehmen, die der erweiterten Mitbestimmung unterliegen. Die konkrete Schwellenwerte ergeben sich aus § 96 Abs. 2 AktG i. V. m. § 76 Abs. 4 AktG. Eine Prüfung der individuellen Rechtsform und Größe ist vorab erforderlich.

Welche Fristen sind für die erstmalige Berichterstattung zu beachten?

Die erste vollständige Berichterstattung muss spätestens für das Geschäftsjahr erfolgen, das nach dem 31. Dezember 2022 beginnt. Für Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr gelten die Übergangsfristen gemäß § 26j EGAktG. Eine verspätete Einreichung kann zu Ordnungsgeldern nach § 407 AktG führen.

Welche Kennzahlen müssen im Diversitätsbericht ausgewiesen werden?

Der Bericht muss den Frauenanteil im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands enthalten. Zusätzlich sind Zielgrößen für den Frauenanteil sowie der Zeitraum zur Zielerreichung anzugeben. Die Angaben sind nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB zu strukturieren.

Wie wird die Einhaltung der Mindestquote von 30 % überprüft?

Die Einhaltung der Mindestquote von 30 % für den Aufsichtsrat wird durch die jährliche Hauptversammlung sowie durch die externe Prüfung des Jahresabschlusses kontrolliert. Bei Unterschreitung der Quote muss die Gesellschaft innerhalb von drei Monaten nach der Hauptversammlung einen Nachbesetzungsplan vorlegen. Die BaFin kann bei Verstößen ein Bußgeld verhängen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Berichtspflichten?

Bei unvollständiger oder verspäteter Berichterstattung kann die BaFin ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro festsetzen. Zudem kann die Hauptversammlung die Entlastung des Vorstands verweigern. Im Extremfall droht die Nichtigkeit von Beschlüssen des Aufsichtsrats, wenn die gesetzliche Mindestquote nicht eingehalten wurde.

Wie lassen sich strukturelle Hürden für Diversität in der Personalberichterstattung abbilden?

Die strukturelle Berichterstattung umfasst Kennzahlen zu Einstellungsquoten, Beförderungsraten und Verbleibdauer nach Geschlecht. Diese Daten werden nach § 289f Abs. 2 HGB in einem separaten Abschnitt des Lageberichts dargestellt. Eine Vergleichbarkeit wird durch die Verwendung standardisierter Kategorien nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) sichergestellt.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem individuellen Prüfungsbedarf? Kontaktieren Sie uns unter info@womenspurposeproject.com.

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